Am 31. Oktober ziehen wieder viele kleine und große Gespenster, Hexen, Skelette und noch mehr furchterregende Gestalten von Tür zu Tür und rufen “Süßes oder Saures!” Dieser Brauch erfreut allerdings nicht jede:n in der Nachbarschaft gleichermaßen.
Ziel der nächtlichen Wanderung ist das Ergattern vieler Süßigkeiten von den Nachbar:innen. Auch ursprünglich standen vor den Häusern “treats”, die zur Besänftigung der Geister beitrugen und von Untaten abhalten sollten. Bleiben diese heutzutage aus, werden den Nachbar:innen Streiche gespielt.
Hier ist es ganz wichtig, dass die Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als “harmloser” Streich gilt und wo die Grenzen liegen. Es macht einen Unterschied, ob Luftschlangen und Konfetti im Briefkasten landen oder Wohnungseingangstüren verschmutzt bzw. fremdes Eigentum beschädigt wird. Sind die Kinder noch in einem Alter, wo sie nicht belangt werden können, sind es die Eltern, die bei Verletzung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen werden. Im Sinn einer guten Nachbarschaft sollte man hier Rücksicht auf die Allgemeinheit nehmen. Das heißt auch zu respektieren, wenn jemand nicht Teil dieses Festes sein möchte. Viele Nachbarschaften lösen dies, indem sie ersichtlich machen, ob sie gruseligen Besuch (nicht) haben möchten.