Nach Verkehrslärm (Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr) werden Nachbarinnen und Nachbarn am häufigsten als Lärmquelle angeführt. Zum diesjährigen Tag gegen Lärm werfen wir also einen Blick auf die größte akustische Herausforderung unseres Alltags: die Nachbarschaft.
Die Waschmaschine am Sonntagabend, das Trampeln aus der Wohnung darüber oder die spontane Gartenparty nebenan: Wir alle kennen es. Wo Menschen Wand an Wand zusammenleben, entstehen Geräusche. Doch wann wird aus „Leben“ und Alltagsgeräuschen eigentlich „Lärm“? Lärm ist nicht gleich Lärm. Das Lärmempfinden ist von Person zu Person unterschiedlich und sehr individuell. Das liegt vor allem an der mangelnden Kontrollierbarkeit: Wir sind dem Geräusch in unseren eigenen vier Wänden schutzlos ausgeliefert. Die Folge von chronischem Lärm sind Anspannung, Stress, bis hin zu Schlafstörungen und weiterführenden gesundheitlichen Problemen.
Die rechtliche Lage: Was ist erlaubt?
In Österreich gibt es kein einzelnes „Lärmgesetz“. Stattdessen verteilt sich die Regelung auf das Zivilrecht (§ 364 ABGB) und die Landes-Polizeigesetze. Vielfach verwendete Begriffe und Orientierungshilfen in diesem Zusammenhang sind die gesetzliche Nachtruhe, die Ortsüblichkeit und die oft eingeforderte Zimmerlautstärke.

