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Heute ist internationaler Tag gegen Lärm

Vom: 29. April 2026
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Bild zum Aktionstag "Internationaler Tag gegen Lärm" (Bild: 2026 laerminfo.at)

Nach Verkehrslärm (Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr) werden Nachbarinnen und Nachbarn am häufigsten als Lärmquelle angeführt. Zum diesjährigen Tag gegen Lärm werfen wir also einen Blick auf die größte akustische Herausforderung unseres Alltags: die Nachbarschaft.

Die Waschmaschine am Sonntagabend, das Trampeln aus der Wohnung darüber oder die spontane Gartenparty nebenan: Wir alle kennen es. Wo Menschen Wand an Wand zusammenleben, entstehen Geräusche. Doch wann wird aus „Leben“ und Alltagsgeräuschen eigentlich „Lärm“? Lärm ist nicht gleich Lärm. Das Lärmempfinden ist von Person zu Person unterschiedlich und sehr individuell. Das liegt vor allem an der mangelnden Kontrollierbarkeit: Wir sind dem Geräusch in unseren eigenen vier Wänden schutzlos ausgeliefert. Die Folge von chronischem Lärm sind Anspannung, Stress, bis hin zu Schlafstörungen und weiterführenden gesundheitlichen Problemen.

Die rechtliche Lage: Was ist erlaubt?

In Österreich gibt es kein einzelnes „Lärmgesetz“. Stattdessen verteilt sich die Regelung auf das Zivilrecht (§ 364 ABGB) und die Landes-Polizeigesetze. Vielfach verwendete Begriffe und Orientierungshilfen in diesem Zusammenhang sind die gesetzliche Nachtruhe, die Ortsüblichkeit und die oft eingeforderte Zimmerlautstärke.

1. Die Legende der gesetzlichen Nachtruhe

Überraschenderweise gibt es in Österreich keine bundesweite gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Stattdessen gilt das Verbot der ungebührlichen Lärmerregung. Das bedeutet: Lärm ist dann verboten, wenn er vermeidbar ist und das Maß dessen überschreitet, was man im Zusammenleben vernünftigerweise erwarten kann. Gemeinden und Städte regeln dies oft in regionalen Lärmschutzverordnungen.

2. Ortsüblichkeit und wesentliche Beeinträchtigung

Wenn es vor Gericht geht, sind zwei Kriterien entscheidend. Es stellt sich einerseits die Frage, ob der Lärm in dieser Gegend als “normal” gilt. Zum Beispiel darf es in der Innenstadt lauter sein als in einer Wohnanlage am Waldrand. Andererseits stellt sich die Frage, ob die Nutzung der eigenen Wohnung durch den erzeugten Lärm massiv beeinträchtigt wird.

3. Ja, aber nur in Zimmerlautstärke

Zimmerlautstärke bedeutet, dass Geräusche außerhalb der geschlossenen Wohnung nicht oder nur minimal hörbar sind. Als grober Richtwert gelten 40 Dezibel am Tag und 30 Dezibel in der Nacht. Alles darüber kann als Ruhestörung gewertet werden. Zu einzelnen Themen, wie beispielsweise dem Musizieren, finden sich bereits OGH-Entscheidungen.

Bevor sich die Situation in deiner Nachbarschaft verhärtet oder du Dritte von außen hinzuziehst, empfehlen wir dir:

  • Suche  als ersten Schritt das persönliche Gespräch: Oft ist es dem anderen gar nicht bewusst, wie laut es ist.
  • Kündige Aktivitäten und Feiern an: Planst du eine Feier oder möchtest renovieren? Informiere deine Nachbar:innen im Vorhinein, so kommt es zu keinen bösen Überraschungen.
  • Setze selbst Maßnahmen: Kleine Dinge können viel bewirken. Teppiche, schwere Vorhänge oder Filzgleiter unter Stühlen können die Schallübertragung drastisch reduzieren – ein Gewinn für beide Seiten.

Der Tag gegen Lärm erinnert uns daran, dass Stille ein kostbares Gut und Ruhe ein wichtiges Bedürfnis ist. Ein rücksichtsvolles Miteinander spart nicht nur Nerven, sondern schützt auch die Gesundheit aller Beteiligten. Vielleicht ist auch für dich heute der perfekte Tag, um etwas mehr Ruhe einkehren zu lassen?

Weiterführende Infos, Studien und zu Angeboten an diesem Tag bekommst du unter Tag gegen Lärm, lärminfo.at.

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