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Sicherheit, die mitspielt

Vom: 2. März 2026
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Schon wieder eine neue Norm, schon wieder neue Kosten, die sich in den Betriebskosten niederschlagen. Die jährlichen Spielplatzüberprüfungen verursachen der Hausgemeinschaft Kosten, die oft nicht nachvollziehbar sind.  Martin Hackl, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, stand uns für unsere Fragen zur Verfügung.

Martin, du bist seit 24 Jahren für die Spielplatzüberprüfung zuständig, was bedeutet das?
Grundlegend ist es meine Aufgabe, Spielplätze sicher zu halten und damit ein ungestörtes Spielen der Kinder zu ermöglichen. Bei einem morsch gewordenen Balken, einer lockeren Schraube am Kletternetz oder fehlendem Fallschutz, werde ich aufmerksam. Durch regelmäßige Inspektionen achte ich darauf, dass Spielplätze ordnungsgemäß aufgestellt werden und den sicherheitstechnischen Ansprüchen entsprechen. So schaffen wir Räume, in denen Kinder mutig sein und ihre Grenzen gefahrlos austesten können,

denn nur ein geprüfter Spielplatz ist ein Ort, an dem das Abenteuer wirklich frei spielen darf.

Ihr leistet also auch eine wichtige präventive Arbeit?
Ja, das kann man so sagen. Es gibt regelmäßige bzw. vorgegebene Prüfungsintervalle, wodurch vorgesorgt werden kann. Das wird jetzt etwas technisch, die Vorgaben zur Überprüfung sind in der EN-Norm 1176 geregelt, laut derer eine jährliche Hauptinspektion, eine operative Inspektion und eine visuelle Inspektion durchzuführen sind.

Was passiert, wenn es zu Unfällen kommt?
Als Betreiber ist man im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass der Spielplatz den sicherheitstechnischen Ansprüchen entspricht. Ein wesentlicher Faktor, wieso es Spielplatzüberprüfungen braucht, ist natürlich die Frage der Haftung.

Jede und jeder von uns kennt wahrscheinlich die Schilder mit dem Hinweis “Eltern haften für ihre Kinder” oder “Spielen auf eigene Gefahr”. Diese entbinden den Betreiber allerdings nicht von seiner Verantwortung, wenn der Spielplatz nicht der Norm entspricht.

Denn bei Unfällen auf mangelhaften Spielplätzen haftet der Betreiber.

Was würdest du als Erschwernis deiner Arbeit betrachten?
Sehr oft stellen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnhausanlagen auf Allgemeinflächen Spielgeräte in „Eigenregie“ auf. Dazu zählen u.a. kleine Rutschen, Trampoline, Schaukeln vom Baumarkt – hier möchte ich darauf hinweisen, dass diese selbst aufgestellten Geräte so nicht der EN-Norm 1176 entsprechen und nach EN71 Spielzeug sind. Dies ist ausschließlich für den Heimgebrauch zu verwenden. Somit sind diese „Spielgeräte“ vom allgemein zugänglichen Bereich dauerhaft zu entfernen.

Wie reagieren die Bewohnerinnen und Bewohner auf dich, wenn du in die Anlage kommst?
Sehr unterschiedlich würde ich sagen. Viele sehen mich als siedlungsfremd und wundern sich, warum ich in der Anlage bin. Manchmal kommt es auch vor, dass jemand fragt, was ich hier zu suchen habe. Aber wie gesagt bin ich schon lange im Geschäft und kenne mittlerweile auch viele Leute, wir überprüfen ja jährlich um die 1000 Spielplätze. Da ergibt sich auch das ein oder andere freundliche Gespräch. Heutzutage wird die Wichtigkeit ja erkannt, aber ich erinnere mich noch gut an den Beginn meiner Tätigkeit vor mehr als 20 Jahren, wo dies eher belächelt wurde und Sätze wie “ach das gibt es wirklich?” gefallen sind.

Martin Hackl ist im Ingenieurbüro Puffing GmbH für die Spielplatzüberprüfungen zuständig. Er ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Planung und Überprüfung von Spielplätzen. 

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