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Was in Gemeinschaftsräumen erlaubt ist

Vom: 16. September 2024
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Bunte Partydekoration mit Luftballons, glitzernden Girlanden und Konfetti vor einem verschwommenen, festlichen Hintergrund. (Foto: yganko

Gemeinschaftsräume in Wohnhausanlagen sollen allen Bewohner:innen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Interessenskonflikte bleiben hier nicht aus.

Aus aktuellem Anlass berichtet “Der Standard” über einen Gemeinschaftsraum einer großen Wohnanlage. In der Nachbarschaft hat sich ein Hobbychor gebildet und die Proben für die nächsten Auftritte wurden regelmäßig Mittwochabends von 19 bis 21 Uhr abgehalten. Das hat auch über einen längeren Zeitraum gut im Einvernehmen mit den Nachbar:innen funktioniert. Plötzlich wurde der Schlüssel nicht mehr ausgehändigt, weil sich einige Nachbar:innen bei der Hausverwaltung beschwert haben. Die Beschwerden erfolgten anonym, was ein Ausverhandeln unter den Nachbar:innen nicht ermöglichte.

Laut Mietervereinigung legt die jeweilige Hausordnung fest, was in Gemeinschaftsräumen erlaubt ist und was nicht.

Wenn im Gemeinschaftstraum täglich Feierlichkeiten veranstaltet werden können, soll eine Chorprobe nicht ausgeschlossen sein. Diese Art der Nutzung hält die Expertin als ortsüblich für einen Gemeinschaftsraum. Nach Rückfrage des Standards bei der zuständigen Hausverwaltung wurde die Auskunft relativiert: Wenn die Nutzung innerhalb der zulässigen Zeiten erfolgt, spiele es keine Rolle, in welcher Form er genützt wird.

Aus der Praxis
Vor allem in neuen Wohnhausanlagen ist es hilfreich, innerhalb der Gemeinschaft Regeln zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen zu erarbeiten und festzumachen. Es ergibt sich erfahrungsgemäß erst nach einiger Zeit, welche Bedürfnisse in der Bewohnerschaft bestehen und berücksichtigt werden müssen. Eine zu diesem Zweck erfasste “Gemeinschaftsraum-Hausordnung” kann für alle sichtbar vor Ort ausgehängt wird.

Alle Versuche seitens der Eigentümer:innen, mit den Nachbar:innen im Gespräch eine Lösung zu finden, blieben erfolglos. Die Chorprobe findet mittlerweile nicht mehr in der Wohnhausanlage statt, die Bewohner:innen möchten dennoch nicht ganz aufgeben und das Thema in der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Sie hoffen, auf diesem Weg doch noch eine harmonische Lösung zu finden.

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