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Über’n Zaun g’schaut

Vom: 18. Mai 2026
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Holzzaun als Abgrenzung zum Nachbarsgarten (Foto: Sebastian Reiser)

Ein eigener Gartenanteil ist Gold wert und erweitert besonders in der warmen Jahreszeit die eigenen vier Wände. Doch kaum steht man im Pyjama auf der Terrasse, merkt man, wie einsichtig diese Privatsphäre ist. Der erste Impuls? Ein Sichtschutz muss her – am besten hoch und blickdicht.

Doch Vorsicht: Bevor du den Baumarkt stürmst, solltest du auf die Spielregeln achten. In der Steiermark scheint das Gesetz eigentlich recht entspannt. Die Faustregel lautet: Bis zu einer Höhe von 1,50 Metern darfst du meistens ohne Genehmigung von der Gemeinde (Baubehörde) einen Zaun errichten. Aber Achtung: Das ist nur die halbe Wahrheit. Nur weil das Land Steiermark sagt „passt“, heißt das noch lange nicht, dass deine Nachbarinnen und Nachbarn oder die Hausverwaltung das auch so sehen.

Wie klappt es also ohne das Veto der Nachbarinnen und Nachbarn?

In einem Mehrparteienhaus gehört dir der Gartenanteil meistens nicht „alleine“ (im Sinne von Alleineigentum), sondern du hast ein Sondernutzungsrecht. Das bedeutet, dass du

  • für bauliche Veränderungen (und dazu zählt oft schon ein massiver Sichtschutz) rechtlich gesehen die Zustimmung der anderen Eigentümer:innen brauchst
  • dich bei der Optik an das Erscheinungsbild der Wohnanlage halten musst. Wenn also alle Gärten mit dezenten grünen Zäunen begrenzt sind, wird es nicht möglich sein, dass du eine massive Holzwand aufstellst.
  1. Bevor du also einen Zaun oder Sichtschutz aufbaust, ist es hilfreich, einen Blick in die Hausordnung bzw. deinen Miet- oder Kaufvertrag zu werfen. Oft findest du hier schon Angaben dazu, ob und welche Zäune erlaubt sind. Ein Tipp: Pflanzen finden meistens mehr Zustimmung und sehen weniger nach einem Fremdkörper aus.
  2. Da der Sichtschutz oft beide Seiten betrifft, frag am besten deine direkten Nachbar:innen, die es betrifft und findet eine Vorgehensweise, die für alle zufriedenstellend ist.

Zusammengefasst: Zäune bis 1,50 Meter gehen baurechtlich meist klar. Aber: Die Optik muss zur Anlage passen. Wenn du vorher fragst und dich an das Erscheinungsbild der Anlage hältst, sparst du dir teure Rückbau-Aktionen und Beschwerden bei der Hausverwaltung.

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