Der Teufel schläft nicht – du kannst nicht immer alles im Leben kontrollieren, aber du kannst dich richtig absichern und dich und deine Nachbarschaft so vor finanziellen Schäden schützen. Der Abschluss einer Haushaltsversicherung wird dir deshalb auch dringend von deiner Hausverwaltung empfohlen.
Grob gesagt kannst du dir merken, dass alles was aus deiner Wohnung herausfallen würde, wenn man sie umdreht, in deiner Haushaltsversicherung enthalten ist (dein Eigentum). Für Dinge wie Wände, Böden, Fenster etc., also alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gibt es die Gebäudeversicherung, diese wird allerdings von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Bei folgenden Schadensfällen gibt es einen Versicherungsschutz:
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Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion.
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Leitungswasser: Wenn Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren, der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler austritt.
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Sturm & Hagel: Schäden am Inventar, meist sobald der Sturm eine gewisse Windstärke erreicht.
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Einbruchdiebstahl: Raub, Diebstahl (nach gewaltsamem Eindringen) und Vandalismus.
Was zählt zu den Dingen, die versichert sind? Hier ein kleiner Überblick:
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Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände: Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bilder, Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Sportgeräte (wie Ski oder Fahrräder)
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Verbrauchsgegenstände: Lebensmittel, Vorräte, Kosmetika
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Elektronik: TV, Laptop, Smartphone, Haushaltsgeräte
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Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Urkunden
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb deiner Wohnung in allen Räumen sowie den zugehörigen Nebenräumen, wie deinem Kellerabteil, dem Dachboden, und der Garage, wenn diese versperrt sind. Besondere Vorsicht ist im Keller geboten, wo die Versicherung oft nur unter bestimmten Sicherheitsauflagen greift (bspw. Art des Schlosses). Auch bei Fahrraddiebstählen in allgemeinen Fahrradräumen und -abstellplätzen, muss dies explizit in der Polizze eingeschlossen sein.
Hier solltest du besonders genau hinschauen:
Nicht immer ist alles automatisch in der Polizze inkludiert. Achte besonders darauf, dass grobe Fahrlässigkeit (bspw. brennende Kerzen), Glasbruch und einfacher Diebstahl (offen gelassene Wohnungstür, nicht abgesperrtes Rad auf der Straße, etc.) eingeschlossen sind.
